In seiner Sitzung vom 18.10.2005 wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss die für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Behandlung geltenden Richtlinien beschlossen, die nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger seit dem 01.01.2006 in Kraft getreten sind.
Die Einführung eines einrichungsinternen Qualiätsmangementsystems im Sinne dieser Richtlinie orientiert sich an dem international praktizierten und bewährte Schema der Planung - Umsetzung - Prüfung und Weiterentwicklung (sog. Deming-Kreis) zur Qualitätsverbesserung.
Weitere wesentliche Aussagen dieser Richtlinie sind:
- auf eine Sanktionierung im Falle der Nichteinführung wird zunächst verzichtet
- Zeitraum der Einführung eines QM-Systems wurde sehr weit gefasst (max. 4 Jahre ab Inkrafttreten)
- Zertifizierung nicht erforderlich
- keine Favorisierung eines konkreten QM-Systems, deshalb systemoffen formuliert
Der Originaltext der Qualitätsmangement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung kann auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses hier eingesehen werden.
Kommentierung und Erläuterung der einzelnen Paragrafen:
§1 Zweck der Richtlinie
Entsprechend dem Gesetzestext des § 135a Abs.2 SGB V, richtet sich diese Richtlinie an alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren. Sie beinhaltet die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement.
§ 2 Ziele eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems
- einrichtungsinternes QM-System dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität
- systematische Patientenorientierung bei allen Aktivitäten
- Steigerung der Arbeitszufriedenheit von Praxisleitung und Mitarbeitern
- Identifikation und Darlegung relevanter Abläufe und damit verbundene Tranzparenz minimiert Risiken und Probleme
- systematische Einbeziehung aller an der Patientenversorgung Beteiligten
§3 Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems
Gliederung in die Bereiche "Patientenversorgung" und "Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation"
1. Bereich "Patientenversorgung"
a) Ausrichtung der Versorgung an fachlichen Standards und Leitlinien entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse,
b) Patientenorientierung, Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation- und -beratung,
c) Strukturierung von Behandlungsabläufen
2. Bereich "Praxisführung/ Mitarbeiter/Organisation"
a) Regelung von Verantwortlichkeiten,
b) Mitarbeiterorientierung (z.B. Arbeitsschutz, Fort- und Weiterbildung),
c) Praxismanagement (z.B. Terminplanung, Datenschutz, Hygiene, Fluchplan),
d) Gestaltung von Kommunikationsprozessen (intern/extern) und Informationsmanagement
e) Kooperation und Management der Nahtstellen der Versorgung,
f) Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen in das interne Qualitätsmanagement.
§4 Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems
Die Auflistung beinhaltet bewährte und nützliche Werkzeuge, mit denen die unter §2 aufgeführten Ziele erreicht werden können. Hierzu zählen beispielsweise die Festlegung von Qualitätszielen, Ergreifen von Umsetzungsmaßnahmen und systematische Überprüfung der Zielerreichung. Weiterhin wird die Schaffung einer praxisinternen Kommunikationsplattform in Form einer regelmäßigen Teambesprechung gefordert.
